TSV Herberhausen – Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

Beitragsordnung des TSV Herberhausen 1907 e.V.

vom 9. Februar 2019

 

Auf der Grundlage von § 10 (6) Buchstabe d unserer Vereinssatzung hat die Jahreshauptversammlung in der Sitzung am 14.02.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach Art der Mitgliedschaft § 4 (1) der Satzung. Für dei Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend, soweit dem Kassenwart kein entsprechender Nachweis vorliegt, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt.

 

Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt für:

vierteljährlich

 

 

Kinder (Mitglieder, die noch keine 15 Jahre alt sind.)

12,00 €

Jugendliche (Mitglieder, die zwischen 15 und 18 sind.)

12,00 €

Studenten, Auszubildende und Schüler über 18 Jahre (Nachweis erforderlich)

12,00 €

Wehr- oder Zivildienstleistende und Schwerbehinderte (Nachweis erforderlich)

12,00 €

Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr

21,00 €

Ehepaare

27,00 €

Familien

30,00 €

 

 Die Beiträge sind fällig am:

bei vierteljährlicher Zahlung

am 01.01., am 01.04., am 01.07. und am 01.10.

bei halbjährlicher Zahlung

am 01.01.und am 01.07.

bei jährlicher Zahlung

am 01.01.

 

 

 

 

Tennissaisonbeitrag

 

Die Mitglieder der Tennisabteilung zahlen neben den Mitgliedsbeiträgen Saisonbeiträge. Die Tennissaisonbeiträge werden Anfang Mai eingezogen. Wer der Tennisabteilung in der laufenden Saison (01.05. - 30.09.) nicht mehr angehören will, muss dieses dem Kassenwart bis spätestens 15. April mitteilen. Bei einer Abmeldung während der laufenden Saison ist eine anteilige Erstattung des Saisonbeitrages nicht möglich. Bei einem Eintritt in der laufenden Saison wird der Saisonbeitrag anteilig erhoben.

 

Der zu entrichtende Tennissaisonbeitrag beträgt für:

Kinder und Jugendliche (Mitglieder, die noch keine 18 Jahre alt sind)

30,00 €

Schüler über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Schwerbehinderte (Nachweis erforderlich)

50,00 €

Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr

80,00 €

Ehepaare

125,00 €

 

 

 

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft und verliert durch einen Neubeschluss der Jahreshauptversammlung ihre Gültigkeit.

 

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