Beitragsordnung des TSV Herberhausen 1907 e.V.
vom 9. Februar 2019
Auf der Grundlage von § 10 (6) Buchstabe d unserer Vereinssatzung hat die Jahreshauptversammlung in der Sitzung am 14.02.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach Art der Mitgliedschaft § 4 (1) der Satzung. Für dei Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend, soweit dem Kassenwart kein entsprechender Nachweis vorliegt, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt.
Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt für: | vierteljährlich |
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Kinder (Mitglieder, die noch keine 15 Jahre alt sind.) | 12,00 € |
Jugendliche (Mitglieder, die zwischen 15 und 18 sind.) | 12,00 € |
Studenten, Auszubildende und Schüler über 18 Jahre (Nachweis erforderlich) | 12,00 € |
Wehr- oder Zivildienstleistende und Schwerbehinderte (Nachweis erforderlich) | 12,00 € |
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 21,00 € |
Ehepaare | 27,00 € |
Familien | 30,00 € |
Die Beiträge sind fällig am:
bei vierteljährlicher Zahlung | am 01.01., am 01.04., am 01.07. und am 01.10. |
bei halbjährlicher Zahlung | am 01.01.und am 01.07. |
bei jährlicher Zahlung | am 01.01. |
Tennissaisonbeitrag
Die Mitglieder der Tennisabteilung zahlen neben den Mitgliedsbeiträgen Saisonbeiträge. Die Tennissaisonbeiträge werden Anfang Mai eingezogen. Wer der Tennisabteilung in der laufenden Saison (01.05. - 30.09.) nicht mehr angehören will, muss dieses dem Kassenwart bis spätestens 15. April mitteilen. Bei einer Abmeldung während der laufenden Saison ist eine anteilige Erstattung des Saisonbeitrages nicht möglich. Bei einem Eintritt in der laufenden Saison wird der Saisonbeitrag anteilig erhoben.
Der zu entrichtende Tennissaisonbeitrag beträgt für:
Kinder und Jugendliche (Mitglieder, die noch keine 18 Jahre alt sind) | 30,00 € |
Schüler über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Schwerbehinderte (Nachweis erforderlich) | 50,00 € |
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 80,00 € |
Ehepaare | 125,00 € |
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft und verliert durch einen Neubeschluss der Jahreshauptversammlung ihre Gültigkeit.